Termine
Bitte kommen Sie nur mit dem angemeldeten Kind pünktlich zu ihrem Termin. Wenn Sie noch mehr kranke Kinder haben müssen Sie diese vorher anmelden, damit wir diese einplanen können. Wenn wir ständig unangemeldete Geschwisterkinder anschauen müssen, verlängert das die Wartezeit der nächsten.
Wie Sie uns am besten erreichen
Wir sind über mehrere Kanäle für Sie erreichbar. Um das Telefon für akute Fälle zu entlasten bitten wir Sie, Anrufe für nicht dringende Termine auf den Nachmittag zu legen. Rezeptwünsche können
über das Rezepttelefon abgegeben werden. Neuerdings steht Ihnen die Online-Terminvergabe zur Verfügung. Und sollten sie uns einmal nicht erreichen, dürfen Sie uns insbesondere bei weniger dringenden
Fällen gerne eine E-Mail schreiben.
Das Notfallhandy rufen Sie bitte wirklich nur in dringendsten Fällen an, falls es zu vermehrtem Missbrauch kommt, müssen wir diesen Service sonst leider einschränken.
Rezepte für Medikamente
Wir können keine Rezepte nachträglich aufschreiben, die Ihnen in der Apotheke verkauft wurden. Es liegt in der Entscheidung des Arztes, welches Medikament ihr Kind benötigt, nicht in der des Apothekers.
Wir können Ihnen auch keine Rezepte auf Vorrat wie z.B. Fiebersaft aufschreiben. Auch Ihre Urlaubsapotheke können wir nicht auf Kassenrezepte ausstatten.
Ergo/Logo Rezepte
Die Entscheidung, ob ein Kind ein Rezept benötigt und ausgestellt bekommt, liegt bei Ihrem Kinderarzt, nicht bei Kindergärten oder Therapeuten. Deshalb benötigt Ihr Kind zunächst eine Diagnostik. Darauf Entscheidet der Arzt ob und wann eine Therapie notwendig ist. Bitte vereinbaren Sie keinen Termin bei einem Therapeuten, ohne zuvor mit Ihrem Kinderarzt gesprochen zu haben. Dasselbe gilt, falls Sie neue Termine vereinbaren und noch kein Folgerezept haben. Wir verordnen Therapien nicht rückwirkend. Ohne Rezept kann es sein, dass Sie die Therapiekosten selbst tragen müssen.
Können Arzthelferinnen für Eltern übersetzen?
Unsere Arzthelferinnen sind sehr beschäftigt und haben umfangreiche andere Aufgaben. In akuten Fällen können Arzthelferinnen vereinzelt übersetzen. Ansonsten müssen sie als Elterm einen Dolmetscher mitbringen. Ggf können wir einzelne Behandlungen oder Impfungen nicht durchführen, wenn Eltern die Aufklärung nicht verstehen.
Ich will mein Kind beschneiden lassen. Bekomme ich eine Überweisung?
Nein. Eine religiöse - oder Wunschbeschneidung ist keine Leistung der Krankenkasse und muss grundsätzlich selbst bezahlt werden. Wir führen auch keine Wundkontrollen nach Wunschbeschneidung durch, wenden Sie sich dazu bitte an den Operateur.